Wie wird die kritische Fallhöhe nach EN 1177 geprüft?
DIN EN 1177 beschreibt zwei Prüfverfahren. Das erste ermittelt im Labor die kritische Fallhöhe eines stoßdämpfenden Bodenbelags. Das zweite ist eine Fallprüfung vor Ort. Dabei wird an ausgewählten Stellen geprüft, ob eine bereits eingebaute Fläche die freie Fallhöhe des vorhandenen Spielgeräts abdeckt.
Im Labor liegen die Prüfkörper mit zusammen mindestens einem Quadratmeter Fläche auf einem ebenen, starren Betonuntergrund. Lose Schüttstoffe wie Fallschutzsand, Fallschutzkies oder Holzhackschnitzel werden in der vorgesehenen Schichtdicke eingebracht. Fallschutzplatten werden so verlegt, dass auch die Fugen zwischen den Platten geprüft werden. Ein halbkugeliger Prüfkopf von 4,6 kg mit rund 16 cm Durchmesser und eingebautem Beschleunigungsaufnehmer fällt aus verschiedenen Höhen auf den Belag. Bei Platten sind es mindestens neun Fallversuche aus mindestens vier Höhen auf getrennte Stellen mit 25 cm Abstand, bei losen Schüttstoffen je Höhe drei Aufschläge auf dieselbe Stelle. Geprüft wird bei 23 °C, eine Abweichung von bis zu fünf Grad ist zulässig.
Bewertet werden zwei Größen, der HIC-Wert als Kopfverletzungskriterium und die Spitzenbeschleunigung gmax. Die kritische Fallhöhe ist die Höhe, bei der einer der beiden Grenzwerte erreicht wird, HIC 1000 oder gmax 200 g. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte, ermittelt durch Interpolation der Messreihe. Der Prüfbericht weist die kritische Fallhöhe in Metern mit zwei Nachkommastellen aus und nennt die Messunsicherheit des Prüflabors. Das Ergebnis gilt nur für den geprüften Aufbau aus Plattentyp, Dicke und Verbindung, bei mehrlagigen Systemen für die gesamte Schichtenfolge. Der Prüfuntergrund ist dabei die starre Unterlage des Labors und nicht der bauseitige Aufbau.
Bei der Prüfung vor Ort muss die Prüffallhöhe mindestens der freien Fallhöhe des Spielgeräts nach DIN EN 1176 entsprechen. Geprüft wird an den ungünstigsten Stellen, etwa dort, wo der Belag verschlissen ist oder die Schichtdicke am geringsten ausfällt, sowie an weiteren repräsentativen Stellen. Die Zahl der Prüfstellen richtet sich nach der Größe der Aufprallfläche, die Norm gibt dafür eine Mindestanzahl vor. Dieses Verfahren gilt für die geprüften Stellen und ermittelt keine kritische Fallhöhe.