Wie dick müssen Fallschutzmatten und Fallschutzplatten sein?
Die nötige Dicke von Fallschutzmatten und Fallschutzplatten richtet sich nach ihrer geprüften kritischen Fallhöhe. Diese muss mindestens der freien Fallhöhe des Spielgeräts entsprechen. Je höher die mögliche Absturzhöhe, desto dicker muss die Fallschutzmatte oder Fallschutzplatte sein. Aus der Dicke allein lässt sich die Fallhöhe jedoch nicht ableiten. Auch der Aufbau, die Dichte und die Elastizität des Produkts beeinflussen die Stoßdämpfung.
Als grobe Orientierung gelten:
- bis 100 cm freie Fallhöhe: 3 cm Dicke
- bis 150 cm freie Fallhöhe: 5 cm Dicke
- bis 200 cm freie Fallhöhe: 7 cm Dicke
- bis 300 cm freie Fallhöhe: 10 cm Dicke
Maßgeblich ist immer die im Prüfbericht nach DIN EN 1177 ausgewiesene kritische Fallhöhe des jeweiligen Produkts.